Das Wichtigste in Kürze
Neuseeland besuchen: Diese Einreisebestimmungen gelten für Haustiere
Haustiere müssen nicht immer während des Urlaubs oder einer Reise daheimbleiben. Mit etwas Planung und ausreichend Recherche können die geliebten Vierbeiner ebenfalls die Welt erkunden. Für die Einreise in Neuseeland gelten hierbei spezielle Bestimmungen.
Nur noch mit Visum
Wer vor dem 1. Oktober 2019 nach Neuseeland einreisen wollte, brauchte nicht viel. Ein Visum musste nicht beantragt werden, um die schöne Insel zu erkunden. Jedoch wird die gültige Einreisebestimmung seit diesem Datum benötigt, um überhaupt verreisen zu dürfen. Wer als Tourist oder Geschäftsreisender nach Neuseeland möchte, muss online ein Visum für Urlaubs- oder Geschäftsreisen beantragen. Das Alter des Reisenden spielt keine Rolle. Das sogenannte NZeTA , die Abkürzung für das Visum Neuseeland, kostet pro Person 49,95 Euro.
Um an die Einreisegenehmigung zu gelangen, muss online ein Antrag gestellt werden. Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten. Gezahlt wird anschließend direkt via Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte, Giropay oder eps-Überweisung. Nur vollständig ausgefüllte und bezahlte Anträge können bearbeitet und genehmigt werden. Wurde das NZeTA akzeptiert, erhält der Antragsteller das Visum anschließend per Mail zugesandt. Dieses muss ausgedruckt und mitgenommen werden. Für die eigenen Haustiere muss die Einreisegenehmigung aber nicht angefordert werden. Somit entfallen die Kosten und der Arbeitsaufwand für die geliebten Vierbeiner.
Kosten für das NZeTA
Die Kosten für die NZeTA setzen sich aus den Antrags- und Konsulatsgebühren sowie der Touristensteuer zusammen. Letzte ist eine Art Eintrittsgebühr, welche jeder Reisende für die neuseeländische Natur zahlen muss. Offiziell wird die Touristensteuer als „International Visitor Conservation and Tourism Levy“ beziehungsweise „IVL“ bezeichnet. Da die genannten Gebühren bereits in den Endkosten von 49,95 Euro pro Antrag enthalten sind, erwarten den Antragssteller keine zusätzlichen Kosten. Obwohl der eigentliche Antrag in neuseeländischen Dollar aufgeführt wird, handelt es sich um den Endbetrag um einen Fixpreis. Dies soll vor allem starke Schwankungen aufgrund des Wechselkurses verhindern.
Einführbestimmungen für Neuseeland
Gleich wie in zahlreichen Staaten auf der Welt können in Neuseeland nicht alle gewünschten Produkte eingeführt werden. Die Einfuhrbestimmungen für Neuseeland sind jederzeit online abrufbar. Hierbei sollten unbedingt die jeweiligen Mengenangaben beachtet werden. Zwar lässt sich eine Vielzahl an Produkten mitnehmen. Allerdings dürfen zum Teil nur bestimmte Mengen in Form von Stück oder Gramm importiert werden.
Besonders wichtig für den Urlaub mit den eigenen Haustieren ist die Passage bezüglich Einreise für Tiere. Tiere – egal ob tot oder lebendig – unterliegen bestimmten Voraussetzungen, welche zuvor gut überprüft und genehmigt werden müssen. Die Überprüfung findet vor Ort statt. Neben Haustieren werden tierische Produkte wie Fleisch, Häute, Federn, Knochen, Eier, Wolle, Haare, Honig, Schalen und tierische Kulturen kontrolliert. Wer gegen die Auflagen verstößt, wird mit möglichen Gebühren oder Beschlagnahmungen bestraft.
Zusätzlich sollte gut darauf geachtet werden, welche Futtermittel mitgenommen werden. Die Einfuhr von jeglichen Lebensmitteln ist in Neuseeland generell verboten. Somit kann es vorkommen, dass verarbeitetes oder rohes Futter sowie normale Lebensmittel direkt am Flughafen konfisziert werden. Um möglichen Strafen zu entgehen, sollte Futter immer vor Ort in Neuseeland gekauft werden. Spezielle Futtermittel sollten zudem immer gut abgeklärt werden, falls diese nicht in Neuseeland erhältlich sind. Ansonsten drohen auch hier Strafen.