Das Wichtigste in Kürze
Viele Hundeliebhaber lassen ihre Fellnase nicht zu Hause, bei Freunden oder in der Tierpension, wenn es in den Urlaub geht. Der Hund reist mit. Viele Destinationen sind hundefreundlich und heißen die kleinen und großen Vierbeiner herzlich willkommen. Doch, wenn das Urlaubsziel nicht im eigenen Land liegt, ist es wichtig, sich über die Regeln zu informieren. Das gilt für die Einreise, aber auch die Bestimmungen im Land, wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht. Österreich ist ein beliebtes Urlaubsziel in Europa. Was gilt es zu beachten, wenn man mit dem Hund nach Österreich reist?
Die Einreise mit dem Hund nach Österreich – die Einreise
Wer mit dem Hund nach Österreich fährt, muss die Bestimmungen für die Einreise beachten. In der Europäischen Union (EU) sind alle Regeln für Heimtiere gleich. Heimtiere sind alle Tiere, die als Gefährten des Menschen, aus Freude oder aus Interesse im Haus, Garten oder in der Wohnung gehalten werden. Dazu zählen neben Tieren wie Katzen, Frettchen, Hamstern, Papageien oder auch Zierfischen die treuesten und ältesten Begleiter des Menschen, die Hunde.
In der EU-Verordnung Nr. 576/2013 ist die Einreise für Heimtiere in die Länder der Europäischen Union und einige Nicht-EU-Länder wie die Schweiz fest geregelt. Die Regeln gelten für alle Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als drei Monate sind und privat mit den Haltern reisen. Maximal fünf Tiere darf man mitnehmen. Die drei wichtigsten Punkte der Verordnung sind der Heimtierausweis, die Mikrochip-Pflicht und die Tollwutimpfung.
Der Heimtierausweis
Der Heimtierausweis ist ein europaweit einheitliches und fälschungssicheres Dokument. Durch den Ausweis kann jedes Tier eindeutig gekennzeichnet und überprüft werden. Zudem kann darüber eindeutig der Halter des Tieres erkannt werden. Der europäische Haustierausweis löst alle vorherigen Tierausweise ab und ist seit dem 29. Dezember 2014 Pflicht, wenn man mit dem Hund nach Österreich oder in andere europäische Länder reisen will. Heimtierausweise bekommt man bei allen Tierärzten und Tierärztinnen oder auch in veterinärmedizinischen Instituten der Universitäten.
Der Ausweis enthält alle wichtigen Daten zum Tier sowie Angaben zum Halter des Tieres. Auch ein Wechsel des Halters wird darin vermerkt. Jedes Tier bekommt seinen eigenen Ausweis. Wer möchte, kann auch ein Bild des Hundes beifügen.
Mikrochip ist Pflicht
Bis zum Juli 2011 reichte für das Reisen nach Österreich und in die EU eine Kennzeichnung des Hundes mit einer Tätowierung aus. Seit dem 3. Juli 2011 allerdings muss der Hund gechipt sein. In Österreich gilt die Pflicht zum Mikrochip schon seit 2008. Tätowierungen als alleinige Kennzeichnung sind nur noch in Einzelfällen zulässig. Das gilt zum Beispiel bei älteren Tieren oder wenn die Tätowierung deutlich identifizierbar ist. Wer auf Nummer Sicher gehen will, wenn der Vierbeiner über die Grenze soll, setzt auf den Mikrochip.
Die Tollwutimpfung gehört dazu
Will man mit dem Hund nach Österreich ist eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Die Nachweispflicht über die Impfung gegen Tollwut gilt seit dem 29. Januar 2022. Der Tierarzt oder die Tierärztin trägt die Impfung im Heimtierausweis ein. Sie muss mindestens 21 Tage zurückliegen, um gültig zu sein. Mehrjahres-Impfungen werden anerkannt. Der Hund muss nicht mehr jedes Jahr geimpft werden. Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung ist je nach Impfstoff unterschiedlich. In der Regel reicht sie von drei bis sieben Jahren. Manche Hersteller garantieren sogar lebenslangen Schutz. In der Tierarztpraxis bekommt man die Informationen zur Dauer des Impfschutzes.
Hundewelpen dürfen, wie auch Katzen, erst nach der 12. Woche gegen Tollwut geimpft werden. Nach drei Wochen ist der Impfschutz gültig. Das bedeutet, dass Welpen ab der 16. Woche nach Österreich reisen dürfen. In Ausnahmefällen dürfen auch Hundewelpen, die noch keine gültige Tollwutimpfung haben, nach Österreich einreisen. Dies ist insbesondere bei Therapie-, Rettungs-, Assistenz- und Jagdhunden der Fall. Auch Welpen, die noch auf die Fürsorge ihrer Mutter angewiesen sind und mit dieser gemeinsam reisen, sind von der Tollwut-Impfpflicht befreit.
Gibt es Einschränkungen für besondere Rassen beim Reisen mit Hund nach Österreich?
Viele Länder haben noch spezifischere Regeln für die Einreise von Listenhunden. Dies sind besondere Hunderassen, die gemeinhin auch als Kampfhunde bezeichnet werden. Österreich kennt zwar Listenhunde, hat aber keinerlei Beschränkungen für diese Tiere bei der Einreise und dem Mitführen im Auto auf Mautstraßen und in Tunneln.
Mit dem Hund in Österreich – Maulkorb- und Leinenpflicht
Ist der Vierbeiner über die Grenze gereist, gilt es, die Regeln im Land zu beachten. Insbesondere die Leinen- und Maulkorbpflicht ist in vielen Ländern ein Thema. In Österreich werden die Bestimmungen über den Maulkorb- und Leinenzwang von den Gemeinden festgelegt. Es gibt also keine landesweiten Vorschriften. Üblich ist in vielen Gemeinden die Leinenpflicht in Wohngebieten und im Grünland. Maulkorbpflicht, in Österreich Beißkorbpflicht, gilt häufig in öffentlichen Verkehrsmitteln, an und in Schulen, an Haltestellen oder auf Kinderspielplätzen. Die Regelungen sollte man vor der Reise mit dem Hund nach Österreich in den Gemeinden oder im Tourismusbüro erfragen.